BDKJ
Förderungen
Um für eure Veranstaltungen eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW erhalten zu können, sollten folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Euer katholischer Jugendverband (auch „Träger“ genannt) ist eine Gliederung des BdSJ, der CAJ, der KjG, der KLJB, der Kolpingjugend, der KSJ, der Malteser Jugend oder ein regionaler Zusammenschluss des BDKJ in der Erzdiözese Köln.
- Euer Verband hat seinen Sitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
- Euer Verband führt unabhängig von der örtlichen Kirchengemeinde oder seinem Erwachsenenverband seine Kassenbücher und verfügt über ein eigenes Bankkonto, welches den Namen des Verbandes trägt.
- Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme werden ordnungsgemäß in euer Kassenführung/Buchhaltung erfasst. In unserem Materialbereich findet ihr Tipps in der Broschüre "Frag doch mal die Kröte".
- Mindestens eine Person, welche in eurem Verband für Finanzen und Abrechnung der Zuschüsse verantwortlich ist, muss an einer KJP-Schulung teilnehmen und erhält dadurch den Zugang zum Förderportal.
- Das Förderportal ist unter https://kjp.bdkj.nrw zu erreichen. Erste Eindrücke könnt ihr euch auch in den Tutorials zum Förderportal holen.
- Die erforderlichen Unterlagen zu einer Veranstaltung müssen von eurer/eurem Finanzverantwortlichen fristgerecht (innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung) im Förderportal abgerechnet werden und die Originalrechnungen und -belege an die BDKJ-Diözesanstelle per Post zugeschickt werden.
- Ferienfreizeiten, Projektarbeit, offene Veranstaltungen und andere Aktionen und Veranstaltungen zu Beratung, Begleitung und Coaching müssen vor Beginn der Veranstaltung über das Förderportal beantragt werden. Die Fristen könnt ihr im Materialbereich in den Regelungen zum Kinder- und Jugendförderplan NRW und dem Kölner Diözesananhang nachlesen.
Bei Fragen könnt ihr gerne mit dem KJP-Büro Kontakt aufnehmen: