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Antrag auf Sonderurlaub

Du leitest und hilfst bei einer Freizeit deines Verbandes oder nimmst an einer qualifizierenden Veranstaltung deines Verbandes teil? Dann kannst du dich nach dem Sonderurlaubsgesetz für das Land NRW für diese Zeit (max. 8 Tage im Jahr) von deinem Arbeitgeber freistellen lassen. Da aber für diese Tage kein Gehalt gezahlt wird, hast du die Möglichkeit, deinen Verdienstausfall über uns erstattet zu bekommen.

Über die Homepage des BDKJ-NRW gelangst du zu dem Online-Antragsformular.

Hier kannst du dich über die genaue Vorgehensweise informieren und deinen Sonderurlaub beantragen. Nähere Informationen kannst du auch unserem Flyer entnehmen.

Zu Jahresbeginn rechnen wir mit der Zusendung der Formulare frühestens im März. Wir bitten dich daher um etwas Geduld.

Bei Fragen zu den Formularen, dem Verfahren oder für weitere Informationen steht euch das KJP-Büro gerne zur Verfügung.

 

 

 

 


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