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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Letzte Aktualisierung: 09.02.2023


Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am 01. Februar 2023 sind fast alle bis dahin bestehenden Maßnahmen aufgehoben worden.

Es gibt keine Kontakt- und Zugangsbeschränkungen mehr. Maskenpflicht besteht nur noch in medizinischen Einrichtungen. Positiv getestete Personen sind nicht mehr dazu verpflichtet sich zu isolieren. Es wird lediglich empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske zu tragen. Strengere Regelungen gibt es in Einrichtungen für vulnerable Personen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung.

Trotzdem können bei der Vorbereitung eurer Veranstaltungen und Fahrten Fragen zu Hygiene- und Infektionsschutz aufkommen. Deshalb haben wir folgende Zusammenstellung weiterhin für euch aktualisiert. Wir haben sie nach bestem Wissen erstellt. Es gelten jeweils die offiziellen Regeln der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Zusätzlich können vor Ort weitergehende Regelungen durch die Kommunen erlassen werden.

Die oben genannten Lockerungen bedeuten, dass es für Gruppenstunden, Aktionen und Fahrten keine Einschränkungen mehr gibt. Trotzdem ist es hilfreich, sich vor einer Veranstaltung oder Fahrt Gedanken über Hygiene- und Infektionsschutz zu machen, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. 


FAQs Corona und Jugendverbandsarbeit

Mit diesen Antworten wollen wir euch so gut es geht informieren und euch eine Entscheidungsgrundlage für eure Veranstaltungen bieten. Bitte beachtet aber, dass die Antworten dem aktuellen Wissensstand entsprechen. 


Allgemeine Fragen

Erwachsene Personen ab 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, wenn sie mindestens drei Einzelimpfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben. Bei einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor oder nach der zweiten Impfung gilt bereits nach der zweiten Impfung ein vollständiger Impfschutz. Weitere Erklärung dazu gibt es hier

Für Kinder von 5-11 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Basisimmunisierung mit einer Impfung. Für Kinder und Jugendliche von 12-17 Jahren empfiehlt sie eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischungsimpfung nach mindestens sechs Monaten mit einem der auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen. Details dazu findet ihr hier.

Eine Impfpflicht besteht nicht, weder für Verantwortliche noch für Teilnehmende. Wir empfehlen allen Engagierten in der Jugendverbandsarbeit jedoch ausdrücklich den vollständigen Impfschutz inklusive aller Auffrischungsimpfungen.

Für die Angebote der Jugendarbeit gilt keine Maskenpflicht mehr. Auch für gemeinsame Fahrten mit dem ÖPNV ist das Tragen von Masken keine Pflicht mehr.

Grundsätzlich empfehlen wir, weiterhin auf Hygienemaßnahmen zu achten. Haltet Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten bereit.
Die Empfehlungen des Landes findet ihr hier: Teil 1 und Teil 2
Weitere Empfehlungen findet ihr weiter unten unter „Hygienekonzept und Hygienemaßnahmen“.

Testen

Es gibt keine Testpflicht mehr. Auch kostenlose Bürger*innen-tests werden nicht mehr angeboten.
Für größere Veranstaltungen oder Fahrten empfehlen wir aber nach wie vor, vorab zumindest einen Selbsttest zu verlangen oder durchzuführen. Hierfür könnt ihr den Teilnehmenden zu Beginn der Veranstaltung auch Schnelltests zur Verfügung stellen, wenn ihr dies möchtet.

Es gibt keine Testpflicht mehr. Ihr müsst also keine regelmäßigen Testungen auf eurer Fahrt durchführen.
Wir empfehlen euch, trotzdem ein paar Schnelltests dabei zu haben, um bei Symptomen einen Test durchführen zu können.

Hierzu gibt es keine eindeutige Regelung. Nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht dürfen Minderjährige selbstständig einem beaufsichtigten Schnelltest zustimmen. 

Wir empfehlen euch jedoch vorab zu eurer Maßnahme eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. So seid ihr abgesichert, wenn ihr im Falle von Symptomen doch einen Selbsttest durchführt oder ein Testzentrum aufsucht.


Umgang mit Corona-Fällen

Da es keine Isolations- und Quarantänepflicht mehr gibt, können positiv getestete Personen grundsätzlich weiter an euren Angeboten teilnehmen. Für Innenräume wird empfohlen, dass positiv getestete Personen eine medizinische Maske tragen. Macht euch am besten vorher Gedanken, ob ihr das für eure Veranstaltung umsetzen möchtet und haltet für den Fall ein paar medizinische Masken vor.
Bei schwerwiegenden Symptomen ruft ihr wie bei jeder anderen Krankheit oder Verletzung auch einen Krankenwagen. 
Wenn es euch räumlich möglich ist, könnt ihr auch ein separates Zimmer für positiv getestete oder kranke Teilnehmende oder Leiter*innen bereit halten. Dies kann auch für andere Infektionskrankheiten hilfreich sein.
Überlegt euch am besten vorab, wie ihr mit positiven Tests auf eurer Fahrt umgehen wollt und notiert eure Absprachen auf einem Handout oder in Form eines Hygienekonzepts, damit alle Beteiligten wissen, wie gehandelt wird.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt die folgenden Symptome mit der entsprechenden Häufigkeit an:

Husten (41%)
Fieber (26%)
Schnupfen (30%)
Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (20%)
Lungenentzündung (1%)

Weitere Symptome: Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz.


Hygienekonzept und Hygienemaßnahmen

Die gängigen Materialien sind medizinische oder FFP2-Masken, Desinfektionsmittel und Seife. Es ist immer gut, ein paar Masken dabei zu haben, falls ihr doch kurzfristig eine medizinische Einrichtung aufsuchen müsst. Informationen zu weiterführenden Hygienemaßnahmen findet ihr auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Offiziell benötigt ihr kein Hygienekonzept für eure Veranstaltung oder Fahrt. Wir empfehlen euch jedoch, euch vorab Gedanken zu machen, welche Hygienemaßnahmen und Regelungen ihr umsetzen möchtet. Schreibt diese auch auf, damit Leiter*innen und Teilnehmende Bescheid wissen und auch die Erziehungsberechtigten informiert sind. Ob ihr dies in Form eines Handouts, einer Mail oder eines Hygienekonzepts macht, ist euch überlassen.

 

 


Weitere rechtliche Fragen

Wenn ihr euch an die aktuell geltenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung haltet und nicht vorsätzlich handelt, müsst ihr in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen erwarten. Wichtig ist eine gute Kommunikation mit den Eltern im Vorhinein, damit sie wissen, welche Regelungen und Hygienemaßnahmen ihr auf eurer Fahrt umsetzt. Sollte euch mit rechtlichen Konsequenzen gedroht werden oder sogar eine Anzeige erstattet werden, meldet euch am besten bei eurem Diözesanverband oder bei uns.

Wenn ihr für euch Corona-Regelungen festlegt (zum Beispiel Tests vor der Abfahrt oder Isolationszimmer für Infizierte), müsst ihr diese auch in die Teilnahmebedingungen aufnehmen. Bei nachträglichen Anpassungen müssen die Eltern diesen zustimmen. Es ist auch ausreichend, wenn ihr auf die Änderungen hinweist und ausreichend Zeit zum Widerspruch einräumt.

Es ist immer wichtig, Eltern umfassend zu informieren, damit sie sich möglichst wenig Sorgen machen. Empfehlenswert ist es, einen Brief oder eine Mail zu schreiben, in dem ihr eure Regelungen erklärt. Ihr könnt auch einen Elternabend veranstalten, wenn ihr zusätzlich noch das persönliche Gespräch anbieten möchtet. Auch wenn ihr keine zusätzlichen Regelungen getroffen habt, könnt ihr die Eltern kurz darüber informieren, dass nun keine speziellen Vorkehrungen mehr getroffen werden müssen.



Hilfreiche Links

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts gibt es aktuelle Informationen und Risikobewertungen.

Aktuelle Informationen der Landesregierung NRW gibt es hier.

Nutzt unsere Zusammenfassung gerne, um euch einen Eindruck zu verschaffen. Nach aktuellem Stand müsst ihr für eure Fahrten keine Beschränkungen oder Regelungen mehr beachten. Zur konkreten Planung eurer Veranstaltung solltet ihr trotzdem nochmal einen Blick in die aktuellen Regelungen im Original werfen.


Bei Fragen helfen wir gerne weiter:



Volker Andres

Diözesanvorsitzender
 (0221) 1642 6833
andres (a) bdkj.koeln

 

 

Hendrik Lersmacher

Referent für Jugend-
und Gesellschaftpolitik
 (0221) 1642 6569
politik (a) bdkj.koeln

 

 


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