Im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt seid ihr in den Verbänden und Regionen bereits seit Jahren aktiv und habt Institutionelle Schutzkonzepte (ISK) erstellt und umgesetzt. Diese sind durch die Präventionsordnung des Bistums vorgeschrieben.
Seit Mai 2022 gilt in NRW nun auch das Landeskinderschutzgesetz. Dieses verpflichtet uns als Jugendverbände dazu, ein Rechte- und Schutzkonzept zu entwickeln, dass alle Formen der Gewalt berücksichtigt.
Viele wichtige Punkte sind mit euren ISK bereits abgedeckt. WAs bisher fehlt ist die Berücksichtigung anderer Gewaltformen als sexualisierte Gewalt. Damit ihr diese möglichst einfach in eure bestehenden Konzepte einarbeiten könnt, hat der BDKJ NRW eine Arbeitshilfe erstellt. Dort findet ihr Hintergrundinformationen und Reflexionsfragen, die euch bei der Überarbeitung helfen können.
Die Broschüre findet ihr hier.
Wenn ihr kostenlose, gedruckte Exemplare haben möchtet, meldet euch bei info (a) bdkj.koeln.