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Nicht genug!

Der BDKJ-Diözesanverband Köln fordert einen nachhaltigen und wirksamen Kindes- und Jugendschutz.

Mit Besorgnis hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln verfolgt, welche Konsequenzen Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und Generalvikar Dr. Markus Hofmann aus dem Gutachten zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln ziehen.

Die vorgestellten Konsequenzen sind ein Beginn und erfordern weitere Maßnahmen, um zwischenmenschliches Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche wiederherzustellen und auch moralisch den schrecklichen Taten beizukommen. „Wir begrüßen, dass die Empfehlungen aus dem Gutachten der Kanzlei Gercke/Wollschläger aufgegriffen wurden. Diese empfohlenen Handlungsanweisungen beziehen sich jedoch nahezu nur auf Fragen juristischer Art, betreffen den Umgang mit Verdachtsfällen oder Verwaltungsabläufe “, kritisiert BDKJ-Diözesanvorsitzende Annika Jülich.

Zu befürworten ist beispielsweise, dass Erzbischof Woelki eine Anpassung des Kirchenrechts fordert, sodass der Umgang mit sexuellem Missbrauch klarer und eindeutiger geregelt wird. Wir nehmen ihn in dieser wichtigen Forderung beim Wort. Die angekündigte personelle und organisatorische Stärkung der Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln ist ein erster, aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Der Ausbau und die Stärkung der Präventionsarbeit bleiben insgesamt unkonkret und gehen nicht über das bisher Geplante hinaus. BDKJ-Vorsitzender Volker Andres: „Um einen nachhaltigen und wirksamen Kindes- und Jugendschutz zu gewährleisten, ist es unerlässlich, auch die missbrauchsbegünstigenden Faktoren wie Machtmissbrauch, Klerikalismus und den Umgang mit der Sexualmoral anzugehen.“ Diese und weitere wurden u.a. durch die MHG-Studie im Jahr 2018 belegt und hängen damit untrennbar mit der Aufarbeitung und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt zusammen.

Bei der heutigen Vorstellung der angestrebten Maßnahmen fehlt die moralische Verantwortungsübernahme. Denn zur moralischen Verantwortung gehört mehr als dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine Sexualstraftaten mehr passieren. Genauso gehört dazu, zu erklären, warum die Betroffenen so wenig im Blick waren und man den Schutz der Kirche über alles gestellt hat. Jede*r, der*die über Missbrauchstaten und den Umgang mit diesen Bescheid wusste, hat zumindest moralische Verantwortung zu tragen. Diese lässt sich nicht juristisch klären.

Aus Sicht junger Katholik*innen im Erzbistum Köln ist es zwingend notwendig, ebenso die vergangenen Jahre (2019/2020) lückenlos aufzuarbeiten. Die bereits bekannten 104 Aktenvorgänge, die mögliche Pflichtverletzungen aufweisen, die aber nicht sicher feststellbar waren, müssen untersucht werden. Darüber hinaus sollte die Aufarbeitung und Bewertung aller Fälle auch interdisziplinär aus psychologischer, historischer und soziologischer Sicht erfolgen. Sowohl Betroffene als auch ehemalige und aktuelle Mitarbeiter*innen müssen dazu befragt werden. Eine Aufarbeitung ausschließlich auf unzureichend geführter Aktenlage genügt nicht.

Innerhalb der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln muss noch viel passieren! Es muss jetzt gehandelt werden und es reicht keinesfalls aus, auf die noch zu gründende Aufarbeitungskommission zu verweisen oder zu warten, bis diese gegründet wurde, um die nächsten Handlungsschritte der Aufarbeitung anzustoßen.

 

 


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