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Information zur Veröffentlichung des Erzbistums zu Diözesanpräses P. am 29.06.2022

Wir möchten euch über einen aktuellen Sachverhalt im Bereich sexualisierter Gewalt informieren, der auch den BDKJ Diözesanverband betreffen kann. Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen seitens des Erzbistums sind spärlich.

Liebe Jugendverbandler*innen,

wir möchten euch heute über einen aktuellen Sachverhalt im Bereich sexualisierter Gewalt informieren, der auch den BDKJ Diözesanverband betreffen kann. Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen seitens des Erzbistums sind spärlich. Wir als betroffene Einrichtung hätten uns mehr und transparentere sowie frühere Informationen gewünscht. Uns ist es ein Anliegen, möglichst transparent mit der Situation umzugehen und euch soweit möglich umfassend zu informieren.

In der vergangenen Woche hat uns die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln darüber informiert, dass der ehemalige Diözesanpräses Msgr. P. beschuldigt wird einen schutzbedürftigen Erwachsenen in den 70er-Jahren sexuell missbraucht zu haben. Msgr. P war von 1972 bis 1978 Diözesanpräses des BDKJ. Die betroffene Person hatte sich im Jahr 2012 an das Erzbistum Köln gewandt. Daraufhin wurde seitens des Erzbistums ein Verfahren eingeleitet und das Ergebnis der Untersuchung der Glaubenskongregation in Rom übermittelt. Im Laufe des Verfahrens konnte aufgrund fehlender Erinnerung der betroffenen Person nicht abschließend geklärt werden, ob sie zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatte. Da die Person aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für P. tätig war, handelte es sich in jedem Falle um einen schutzbedürftigen Erwachsenen.

Da sich der Vorwurf im Rahmen der Untersuchung teilweise bestätigte, erteilte Kardinal Joachim Meisner Pfarrer P. im Februar 2014 einen Verweis und erlegte ihm eine Geldstrafe auf. Zusätzlich wurde dem Pfarrer, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befand, der Kontakt mit Minderjährigen ohne Anwesenheit weiterer erwachsener Personen verboten.

Im Rahmen der Aufarbeitung des Erzbistums Köln wurde der Fall im Jahr 2018 der zuständigen Staatsanwaltschaft nachgemeldet, welche aufgrund bereits eingetretener Verjährung keine Ermittlungen aufnahm. Im Jahr 2021 ergaben sich Hinweise auf mögliche weitere Betroffene, welchen die Stabsstelle Intervention nachgegangen ist.

Nach Abschluss der internen Recherchen des Erzbistums Köln wurde heute, am 29.06.2022, die Öffentlichkeit durch das Erzbistum Köln informiert. Nach Informationen des Erzbistums Köln gibt es keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Diözesanpräses des BDKJ. Als Diözesanvorstand prüfen wir derzeit, an welchen Stellen Msgr. P. im BDKJ Diözesanverband tätig war und welche Schritte wir im Sinne einer angemessenen Aufarbeitung gehen können.

Als Diözesanvorstand sind wir angesichts des konkreten Falls erschüttert, auch wenn wir damit rechnen mussten, dass es auch Täter gibt, die in unseren Reihen gearbeitet haben. Unser Mitgefühl gilt den Betroffenen aufgrund des Leids, das sie erfahren haben. Wir bewundern den aufgebrachten Mut, den es braucht, die Taten zu benennen und anzuzeigen.

Auch wenn bei bereits verstorbenen Beschuldigten eine abschließende Klärung nur in den seltensten Fällen möglich ist, ermutigen wir Betroffene und/ oder Zeug*innen sich zu melden. Hierfür stehen die externen Ansprechpersonen des Erzbistums Köln zur Verfügung: www.erzbistum-koeln.de/hilfe-fuer-betroffene

Wer mit Personen aus dem BDKJ-Diözesanvorstand sprechen möchte, kann sich an Volker Andres (Präventionsfachkraft) und Sarah Bonk (Psychologin) wenden.

Es gibt außerdem die Möglichkeit Beratungsstellen vor Ort zu kontaktieren. In Köln sitzt z.B. die unabhängige Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt Zartbitter e.V. www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/100_index.php. Weitere Hilfsangebote listet das Hilfeportal des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf:  www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Gegenüber dem Erzbistum Köln werden wir unsere Forderungen nochmal betonen, dass die Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen und ihrem Recht auf eine unabhängige Aufarbeitung geschehen muss. Es darf nicht länger der Schutz der Institution richtungsweisend für den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt sein.

Wir wissen, dass diese Meldung eine Belastung für euch und alle Menschen in den Jugendverbänden sein kann. Falls bei euch durch die neue Situation Anfragen eingehen, leitet diese gerne an uns weiter. Wir bearbeiten diese gerne für euch oder unterstützen euch dabei, dies selbst zu übernehmen.

Wir wissen aber auch, dass die verbindliche und umfasste Präventionsarbeit seit Jahren eine Grundlage der Jugendverbandsarbeit ist. Ihr pflegt einen achtsamen und sensiblen Umgang miteinander, insbesondere gegenüber den euch anvertrauten Schutzbefohlenen. Ihr arbeitet dafür, Kinder stark zu machen, indem ihr ihnen ihre Rechte verdeutlicht, sie im Sinne der Kindermitbestimmung aktiv an wichtigen Entscheidungen beteiligt und sie ermutigt, selbstbewusst ihre Meinung zu vertreten. Wir möchten euch ermutigen dieses Engagement weiter zu verfolgen.

Wann immer ihr wollt, stehen wir auch für ein persönliches Gespräch bereit.

Für den Diözesanvorstand

Sarah Bonk, Diözesanvorsitzende (0221. 1642 6837, bonk(at)bdkj.koeln)

Volker Andres, Diözesanvorsitzender (0221. 1642 6833, andres(at)bdkj.koeln)

 

 


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