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Fördersätze KJP NRW

Im Zuständigkeitsbereich des BDKJ in der Erzdiözese Köln gelten folgende Fördersätze:


Wie wird der Zuschuss berechnet?

Bezuschussung nach Teilnehmer*innen

Für Aus- und Fortbildung (C.I.1) und Bildungsarbeit (C.II) ermitteln wir die jeweilige Programmzeit (Mahlzeiten, Pausen etc. gehören nicht zum Programm, ebenso wenig Gottesdienste, Impulse, Tagesausstieg etc.).

Dazu packen wir die Programmzeiten in dieses Schema:

  • Halbtagsveranstaltung - HTV (mind. 2,5 Std. Programm)
  • Tagesveranstaltung - TV (mind. 5 Std. Programm)
  • Internatsveranstaltung - IV (mind. 5 Std. + eine Übernachtung)


Bei mehrtätigen Veranstaltungen (egal ob zusammenhängend oder einzelne Tage) addieren wir die erfassten Veranstaltungselemente. Ein Wochenende beträgt so in der Regel 1 HTV + 2 IV.

Ihr müsst die erforderliche Programmzeit je Tag aber nur im Durchschnitt erreichen; wir bezuschussen zum Beispiel einen Tag mit 4 und einen Tag mit 6 Stunden Programm insgesamt als zwei TV. Allerdings erkennen wir nur Programmzeiten bis 23 Uhr und höchstens 8 Stunden pro Tag dafür an. Insgesamt fördern wir bei zusammenhängenden Veranstaltungen höchstens 9 Tage bzw. 8 Übernachtungen.

Die Summe der jeweiligen Fördersätze für die einzelnen Veranstaltungselemente multipliziert mit der Gesamtzahl aller förderfähigen Personen (also der Teilnehmer*innen plus ggf. Leiter*innen etc.) ergibt den Gesamtzuschuss.

Bei Maßnahmen der Freizeitarbeit zahlen wir unabhängig von der Programmzeit einen festen Fördersatz pro Tag. Die Summe der Tage multipliziert mit der Zahl der förderfähigen Personen sowie mit dem geltenden Fördersatz ergibt den Gesamtzuschuss.

Wichtig: Der Gesamtzuschuss darf nicht höher sein als die Gesamtsumme der anerkannten Kosten abzüglich weiterer öffentlicher (z.B. kommunaler) Zuschüsse. Welche Kosten wir anerkennen können und welche nicht, ist in den Regelungen detailliert aufgeführt.


Pauschale Bezuschussung

Zuschüsse für Projekte sowie für Aktionen und offene Veranstaltungen werden von der Förderkommission des BDKJ-Diözesanausschusses individuell festgesetzt. Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung über unser Förderportal gestellt werden.

Für Beratungsmaßnahmen nach Punkt C.I.2 der Regelungen könnt ihr einen Pauschalzuschuss von bis zu 400,00 Euro erhalten.

Kurze Maßnahmen der Qualifizierung (Förderbereich I.1) sowie der Bildungsarbeit (Förderbereich II) mit mindestens 1,5 Programmstunden und mindestens 7 förderfähigen Personen können ohne vorherigen Antrag unabhängig von der Personenzahl pauschal mit bis zu 100,00 Euro gefördert werden. Gruppenstunden werden nicht gefördert.


 

 


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