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Prävention und Kindesschutz

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Es gibt Hilfe, wenn du sexuellen Missbrauch erlebt hast. Oder wenn du von solchen Fällen weißt.

Hilfe am Telefon gibt es hier:

Außerdem kannst du dich an die unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch des Erzbistums Köln wenden:

  • Peter Binot, 0172 290 1534 
  • Birgit Röttgen, 01525 2825 703
  • Martin Gawlik, 0172 290 1248

Wenn du Hilfe in deiner Nähe suchst, hilft dir das Hilfe-Portal Missbrauch.

Bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen helfen wir euch gerne weiter:


Jan Wolf

Referent für Regionen & Ehrenamt,
Präventionsfachkraft
 (0221) 1642 6836
regionen (a) bdkj.koeln

 

 

Sarah Bonk

Diözesanvorsitzende,
Psychologin
 (0221) 1642 6837
bonk (a) bdkj.koeln

Über die Mailadresse praevention (a) bdkj.koeln erreichst du gleichzeitig die zuständige Person im Vorstand (Sarah Bonk) und das zuständige Referat (Jan Wolf). 

Anonymes Feedback und Beschwerden an den BDKJ

Wenn du anonym ein Feedback an den BDKJ loswerden möchtest, oder dich etwas stört und du es mitteilen möchtest, kannst du das hier tun: Anonymes Feedback / Beschwerde.

Wenn du das Gefühl hast, dass du dich mit deinem Anliegen nicht an den Diözesanvorstand oder die zuständige Person in der Diözesanstelle wenden kannst, gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle. Dafür steht Susanne Breyer beschwerde (a) bdkj.koeln zur Verfügung. Sie behandelt deine Anfrage vertraulich und leitet sie mit deinem Einverständnis weiter. Susanne Breyer kennt sich als ehemalige Diözesanvorsitzende gut in den Strukturen der Jugendverbände aus, ist aber selbst nicht mehr im Verband aktiv. 


Weitere Informationen und Materialien zum Thema Kindesschutz:

Erweiterte Führungszeugnisse

Sowohl § 72a SGB VIII als auch die Präventionsordnung des Erzbistum Köln sehen vor, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Tätige ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Was es damit auf sich hat und wie das funktioniert, ist in verschiedenen Arbeitshilfen und Informationsflyern erklärt. Diese findet ihr hier.


Präventionsschulungen

Das Thema Prävention und Gefährdung des Kindeswohls ist für die Jugendverbände sehr wichtig. In vielen Verbänden laufen Schulungen und Ausbildungsveranstaltungen. Die Präventionsordnung des Erzbistums sieht vor, dass alle ehrenamtlichen Leiter*innen für diesen Bereich ausgebildet oder nachgeschult werden müssen. Für Teamer*innen der Verbände gibt es die Möglichkeit, die dafür notwendigen Kompetenzen in einer Multiplikator*innenschulung zu erwerben, die wir in der Regel jährlich anbieten. Wer eine Multiplikator*innenschulung erfolgreich besucht hat, darf selbst Präventionsschulungen im Bereich der Jugendverbandsarbeit und mit Ehrenamtlichen geben. Wenn ihr Fragen dazu habt, meldet euch gerne bei uns.

Die nächste Multiplikator*innenschulung findet im Herbst 2026 statt. Die Ausschreibung und Anmeldemöglichkeit findest du, sobald der Termin feststeht hierWenn du Fragen hast, melde dich gerne bei Jan (regionen@bdkj.koeln)

Anfang 2026 haben wir außerdem wieder eine Auffrischung für Multiplikator*innen und Schulungsreferent*innen angeboten zum Thema Sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen angeboten. Weitere Termine und inhaltliche Schwerpunkte zu Vernetzungstreffen und Schulungen geben wir hier, über unseren Newsletter und Social Media Kanäle bekannt. 

Präventionsordnung und Ausführungsbestimmungen

Welche Vorschriften das Erzbistum erlassen hat, könnt ihr in den Texten der Präventionsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen nachlesen. Die seit dem 1. Mai 2022 gültige Präventionsordnung findet ihr hier. Die Interventionsordnung und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen findet ihr hier.


Fortbildungs- und Schulungsangebote

Auf der Seite der Stabsstelle Prävention des Erzbistums findet ihr auch aktuelle Fortbildungs- und Schulungstermine sowie die Materialien zu Schutzkonzepten und Risikoanalysen. Zu Stabsstelle Prävention.


Institutionelle Schutzkonzepte / Gewaltschutzkonzepte

Der BDKJ DV Köln hat mit einer Arbeitsgruppe aus Verbänden und Regionen erstmalig 2018 ein Institutionelles Schutzkonzept entwickelt. Dieses wurde in den Jahre danach redaktionell angepasst. Seit März 2026 gilt ein neues Schutzkonzept, das hier eingesehen werden kann.

Für den BDKJ Diözesanverband hat eine Projektgruppe an der Aktualisierung und Erweiterung des Schutzkonzepts - hin zu einem umfassenden Gewaltschutzkonzept gearbeitet. Diese beinhaltet neben dem Fokus auf sexualisierte Gewalt auch andere Gewaltformen und orientiert sich damit an Bestimmungen, die das Landeskinderschutzgesetz vorsieht.

Die Jugend- und Regionalverbände haben als eigenständige Rechtsträger eigene Schutzkonzepte entwickelt. Gerne unterstützen wir euch bei Fragen rund um die Überarbeitung eurer Schutzkonzepte. 

Unterlagen und das Gewaltschutzkonzept des BDKJ findet ihr hier.