Kinder- und Jugendmitbestimmung
Wahlrecht ohne Altersgrenze
Kinder- und Jugendmitbestimmung ist das zentrale Thema des BDKJ und seiner Mitgliedsverbände.
Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, sich ihre eigene Meinung zu bilden, sich zu äußern, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv einzubringen. Sie werden dadurch befähigt, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen und für ihre eigenen Interessen und Überzeugungen einzutreten.
Nicht nur zu (politischen) Themen, die einen eindeutigen Lebensweltbezug zu Kindern und Jugendlichen haben, können und wollen sich zahlreiche junge Menschen äußern, sondern auch zu anderen politischen Fragestellungen.
Aktuell ist es ihnen jedoch frühestens ab 16 Jahren - je nach Wahl und Geburtstag gegebenenfalls auch erstmalig mit 21 Jahren - rechtlich möglich ihre Stimme zu politischen Wahlen abzugeben. Das heißt der vielversprechende Slogan „Deine Stimme zählt“, gilt für diese Menschen nicht. Das sind mehr als 16 Mio. Menschen in Deutschland.
Politik hört sich daher zwar die Meinungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen an, aber einen echten Einfluss über das Ausüben des Wahlrechts haben sie nicht. Und das, obwohl sie einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft ausmachen und die politischen Entscheidungen von heute große Auswirkungen auf die junge Generation haben.
Um eine wirkliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, fordern wir ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, damit auch Kinder und Jugendliche bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen mitentscheiden können, sobald sie wollen.
Uns ist bewusst, dass es Zeit benötigt, bis gerade die Jüngsten die Möglichkeit haben, fundiert eine Wahlentscheidung zu treffen. Um dies zu ermöglichen, müssen wir früh ansetzen. Es braucht dafür eine deutlich frühere politische Bildung, die auf die Bedarfe der Zielgruppen abgestimmt ist, sowie Möglichkeiten der Stimmabgabe auch für die Jüngsten unserer Bevölkerung.
Lehr- und Bildungspläne, kinder- und jugendgerechte Informationsvermittlung und Konzepte, die eine Wahlbeteiligung junger Menschen ermöglichen, müssen gut durchdacht, erprobt und schließlich umgesetzt werden.
Schon jetzt sind Kinder und Jugendliche aber in der Lage eine Wahlentscheidung zu treffen und müssen daher von der Politik ernst genommen werden. Dieses ernst nehmen ist aber erst dann wirklich erreicht, wenn sie endlich wählen gehen dürfen.
Die stärkere Berücksichtigung von Themen die besonders die jüngere Generation betreffen wird nur dann in besonderem Maße in den politischen Diskurs einfließen, wenn Politiker*innen Kinder und Jugendliche als Wähler*innengruppe begreifen und sich auch um ihre Stimmen bewerben müssen.
Der Jugendhilfeausschuss - FAQ
Der „JHA“ ist ein jugendpolitisches Gremium des Kreises oder der Kommune. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit aktuellen Problemlagen aus der Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Jedes Jugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Er entscheidet im Rahmen der vom Stadtrat oder Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel über deren Vergabe.
Der JHA beschäftigt sich mit aktuellen Themen der Jugendhilfe. Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit, Themen einzubringen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen muss. Er hat das Recht, Anträge an den Stadtrat/Kreistag anzuhören und er ist in den Fragen der Jugendhilfe vom Stadtrat/Kreistag anzuhören.
Der JHA hat beratende und 15 stimmberechtigte Mitglieder. Von den stimmberechtigten Mitgliedern werden 6 Mitglieder aus den Reihen der freien Träger (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände …) vom Kreistag/Stadtrat gewählt.
Der BDKJ ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände. Er hat die Aufgabe, die Interessen von Kindern, Jugendlichen und den Jugendverbänden in Kirche, Staat und Gesellschaft zu vertreten. Für diesen Auftrag ist der JHA als Gremium also sehr wichtig.
- Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Wohnsitz im Bereich des betreffenden Jugendamtes (Bei Kreisjugendämtern kann auch eine Person aus dem Bereich eines Stadtjugendamtes Mitglied werden, wenn die Stadt kreisangehörig ist.).
- Deutsche Staatsangehörigkeit. Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig bei der Kommune beschäftigte Angestellte, Beamt*innen sein (Ausnahmen gibt es für Arbeiter*innen). Sie dürfen nicht bei einer Aufsichtsbehörde beschäftigte Beamt*innen und Angestellte sein.
Damit die Vertretungsarbeit den Jugendverbänden wirklich nützen kann, ist es wichtig, dass Erfahrungen in der Jugendarbeit vorliegen, die Bereitschaft besteht, sich in unterschiedliche Themenbereiche der Jugendhilfe einzuarbeiten, eine Mitarbeit für eine vollständige Legislaturperiode möglich ist, die Sitzungen vor- und nachbereitet werden können (je nach JHA ist die Sitzungshäufigkeit unterschiedlich, durchschnittlich kann von 6 Sitzungen pro Jahr ausgegangen werden) und die jugendpolitische Interessenvertretung mit den Gremien des BDKJ vernetzt und abgestimmt ist.
Material zum Wahlrecht ohne Altersgrenze
Blick durch die U28-Brille
Junge Menschen werden im politischen Handeln und im Handeln der Verwaltungen häufig nicht mitgedacht. Die meisten Entscheidungen betreffen jedoch ihr Leben und ihre Zukunft. Das Handlungsprinzip U28 soll wie eine Brille angewendet werden, durch die jegliche Entscheidungen und Maßnahmen von Politik, Verwaltung und Justiz geprüft werden.
Weitere Infos zur U28 Strategie gibt es hier.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter:
Hendrik Lersmacher
Referent für Jugend- und
Gesellschaftspolitik
(0221) 1642 6569
politik (a) bdkj.koeln